Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden und soweit sie unsererseits keine Änderungen erfahren.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil.

3. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, gleich ob mündlich, schriftlich, persönlich oder per E-Mail, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten ausnahmsweise im Falle schriftlicher Bestätigung durch unsere Firma und nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Abweichende Bedingungen, welche die Firma Seil- und Hebetechnik Dobierzin nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Firma unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Auftrag übersendet und in dem Auftrag Bezug auf diese Bedingungen nimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Darstellung des Sortiments in den jeweiligen aktuellen Katalogen oder Prospekten sowie die ausgestellte Ware in unseren Filialen stellt kein bindendes Vertragangebot dar.

2. Der Vertrag kommt vielmehr durch ein verbindliches Angebot des Kunden und unsere Auftragsbestätigung zustande. Die freie Entscheidung über die Annahme des Angebots behält sich unsere Firma hierbei vor.

3. Ist der Auftragsbestätigung ein Angebot unsererseits vorausgegangen, so kommt der Vertrag allein durch Erteilung des Auftrages zustande, ohne das es einer nochmaligen Bestätigung unsererseits bedarf.

4. Bei Fernabsatzverträgen gelte die gesetzlichen Regelungen der §§ 312b, 312d BGB. Auf die Widerrufs- und Rückgaberechte gemäß § 312d BGB wird besonders hingewiesen.

§ 3 Preise

Die in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise sind Tagespreise ohne Mehrwertsteuer ab Werk. Die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin ist berechtig, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer zu stellen.

Es gilt ein Mindestbestellwert von 20 € netto. Für den Fall des Unterschreitens des Mindestbestellwertes erfolgt ein Mindermengenzuschlag von 10 Euro netto.

Abweichende individuelle vertragliche Vereinbarungen gehen diese Regelung vor.

§ 4 Lieferung

1. Lieferung und Versand erfolgen - auch bei Frankolieferung auf Gefahr des Abnehmers.

Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr geht mit der Verladung oder - wenn Abholung vereinbart und verzögert wurde - mit Bereitstellung der Ware auf den Empfänger über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Leistung.

2. Bei vereinbarten Frankolieferungen liefert die Fa. Seil-& Hebetechnik Dobierzin franko Eingangsbahnhof. Weiterführende Frachten oder Rollgeld tragen wir nicht.

3. Falls bei Auftragserteilung gefordert, versichert die Fa. Seil-& Hebetechnik Dobierzin Bahn- und LKW-Sendungen gegen Transportschäden, Entschädigungsansprüche werden nur bearbeitet, wenn eine bahnamtliche Bescheinigung bzw. eine entsprechende Erklärung des LKW-Spediteurs beigebracht wird.

§ 5 Lieferfristen

1. Die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin ist bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten, Fixtermine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin.

2. Produktions- und betriebsbedingte Überschreitung von vereinbarten Fristen und Terminen begründen keine Ansprüche des Kunden. In anderen Fällen steht dem Besteller bei Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist ein Rücktrittsrecht erst zu, wenn eine von ihm mittels eingeschriebenen Briefes gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird. Als angemessen gilt hierbei regelmäßig eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen, beginnend mit dem Ablauf der verbindlichen Lieferfrist.

3. Die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Besteller wirtschaftlich zumutbar ist. Auch bei Teillieferungen wird der Preis für die gelieferten Waren mit Lieferung und Zugang der Rechnung fällig.

4. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, innere Unruhen, Energieausfall, Verkehrsbeschränkungen und ähnliche Umstände) und aufgrund unvorhersehbarer und schwerwiegender Ereignisse, die von der Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin nicht zu vertreten sind, ihr die Leistung aber gleichwohl unmöglich machen oder verzögern, etwa nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungnen, Personalmangel etc. berechtigen die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn die Verzögerung bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt, wobei die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin sich verpflichtet, ihre Vorlieferanten sorgfältig auszuwählen. Die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin verpflichtet sich des weiteren, Beginn und Ende der Verzögerung dem Besteller umgehend mitzuteilen. Solche Verzögerungen berechtigen beide Vertragspartein zum Rücktritt vom Vertrag, den Kunden hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils jedoch erst, wenn die Behinderung länger als vier Wochen dauert und der Kunde eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 6 Zahlung / Verzug

1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne jeden Abzug und für uns kosten- und spesenfrei zu zahlen.

2. Bei nichtfristgerechter Zahlung gerät der Kunde automatisch nach 14 Tagen ab Zugang der Rechnung in Verzug, soweit der Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bereits kalendermäßig bestimmt ist. Die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin ist in einem solchen Fall berechtigt, von Beginn des Verzuges eines Verbrauchers an, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Im Falle eines Rechtsgeschäfts, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin durch den Verzug kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf die Fa. Seil-& Hebetechnik Dobierzin den gesetzlichen Zinssatz verlangen. Zusätzlich zu und unabhängig von den Verzugszinsen werden dem Kunden Mahnkosten berechnet.

3. Die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen des Kunden auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Für den Fall, dass bereits Mahnkosten oder Verzugszinsen entstanden sind, ist es der Fa. Sei- & Hebetechnik Dobierzin gestattet, die eingehenden Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen. Der Kunde ist hierüber zu informieren.

4. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung entgegengenommen.

§ 7 Widerrufsrecht / Rückgaberecht

1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (…) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spütestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

3. Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) -

An

Die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin
Mittelstr. 16
06712 Kretzschau
Tel. 03441/212259 Mail: info@dobierzin.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) ………………………… / erhalten am (*) …………………………
Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum ………………………………
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 8 Gewährleistung

1. Mängel der gelieferten Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von der Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren ab Lieferung gegenüber Verbrauchern und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Jahr ab Lieferung gegenüber kaufmännischen Geschäftspartnern nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl des Käufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

2. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung kann erst dann als fehlgeschlagen gelten, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung einräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ermöglicht ist, wenn sie vom Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ermöglicht ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht

1. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt ( § 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten ( §§ 377 , 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").

2. Bei der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 10 Haftung

1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Sch¨den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1. Die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Stoffen vermengt oder vermischt, die nicht von der Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin geliefert sind, erwirbt die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin Miteigentum an der gesamten Menge in Höhe des Wertanteils ihrer Lieferung einschließlich fakturierter Umsatzsteuer.

3. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer zusammen mit anderen von der Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin nicht gelieferten Stoffen zu einer neuen Sache verarbeitet, erwirbt die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware und der fakturierten Umsatzsteuer.

4. Will der Käufer die Vorbehaltsware weiterveräußern, so gilt bereits bei Abschluss des Kaufvertrages als vereinbart, dass die aus der Veräußerung resultierende Kaufpreisforderung einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer in voller Höhe auf die Fa. Seil- und Hebetechnik Dobierzin übergeht.

5. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, von der Fa. Seil- und Hebetechnik Dobierzin gelieferten Stoffen oder nach Verarbeitung als neue Sache verkauft, gilt die Forderung nur in Höhe des Wertes unserer Lieferung einschließlich fakturierter Umsatzsteuer als abgetreten.

6. Übersteigt im Einzelfall, die durch Forderungsabtretung erlangte Sicherheit der Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin den Wert der Gesamtlieferung um mehr als 10 %, so ist die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin zur Rückabtretung verpflichtet.

7. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Kaufpreis- bzw. Werklohnforderung an die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin übergeht.

Andere Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet, insbesondre keine weiteren Forderungsabtretungen.

8. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegen die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin ordnungsgemäß nach, so ist er ermächtigt, abgetretene Forderungen für die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin treuhänderisch einzuziehen. Hierbei ist der Erlös, auch bei ratenweiser Einziehung , unverzüglich an die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin abzuführen. Bei Verletzung dieser Pflichten ist die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin berechtigt, dem Drittschuldner, unter Vorlegung der vom Käufer darüber erstellten Urkunde, die Abtretung anzuzeigen und die Forderung im eigenen Namen einzuziehen.

9. Der Käufer ist verpflichtet, von sämtlichen Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen auf das Vorbehaltsgut der Fa. Seil- und Hebetechnik Dobierzin, sofort Mitteilung zu machen.

10. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Fa. Seil- & Hebetechnik Dobierzin berechtigt, die Vorbehaltsware unter Setzung einer 10-tätigen Frist zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche der Käufers gegenüber Dritten zu verlangen.

§ 12 Gerichtsstand

1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschlie&slig;licher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Kretzschau. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 13 Kundeninformation bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

1. Bei Bestellung des Kunden durch Tele- und Mediendienste kann der Besteller eine Bestätigung per E-Mail oder Fax erbitten, um so Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen zu können.

2. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss dem Kunden in der Rechnung schriftlich übermittelt.

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den Kunden auf der Internetseite www.dobierzin.de abgerufen und ausgedruckt werden.

4. Eine Bestellung wird auf elektronischem Wege bestätigt.

5. Die Bestellung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.

§ 15 Datenspeicherung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten speichern, bearbeiten und übermitteln - soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung üblich und/oder erforderlich und soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Vertragspartner verpflichten sich, für diesen Fall eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.